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Paritätische Berufskommission Zürich

Die Paritätische Berufskommission Hoch- und Tiefbaugewerbe (PBK) des Kantons Zürich ist das Vollzugsorgan des Landesmantelvertrags für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Die PBK des Kantons Zürich verfügt über die erforderlichen Vollmachten, im Auftrag der Vertragsparteien des LMV die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zu kontrollieren.

Login Firmenplattform

Über untenstehenden Link können Sie einfach und effizient folgende Gesuche/Meldungen einreichen:

  • Gesuch betrieblicher Arbeitszeitkalender
  • Meldung Überstundenvariante a oder b
  • Meldung Arbeit an arbeitsfreien Tagen
  • Nichtbeförderung Lohnklasse C zu B

Hier geht’s zu den Online-Gesuchsformularen:

Online-Gesuchsformulare

Formulare und Dokumente

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten der PBK Zürich:

Dokumente zum Download

Firmenplattform: FAQ für die PBK bei Anfragen

Wenn Sie für einen dem LMV-unterstellten Betrieb arbeiten, ist dieser auf der ISAB-Plattform abgebildet. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, bei ISAB ein Login zu beantragen. Dieses können Sie sowohl für die Abfrage der GAV-Bescheinigung als auch für die Einreichung von Meldungen in der Firmenplattform verwenden. Somit benötigen Sie nur ein Login, um sowohl auf ISAB als auch auf die Firmenplattform zu gelangen.

Wenn Sie noch kein ISAB-Login haben, können Sie sich direkt unter auf der Webseite https://portal.isab-siac.ch/home oben rechts im blauen Feld «neu registrieren» anmelden.
Voraussetzung ist, dass Sie den Registrierungscode für ISAB noch haben.

Wenn Sie keinen Registrierungscode haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei der SVK-Geschäftsstelle zu melden. Diese koordiniert in der Startphase der Firmenplattform die Neuanmeldungen auf ISAB. Sie können sich an info@svk-bau.ch wenden.

Bitte wenden Sie sich direkt an ISAB zur Wiederherstellung Ihres Passwortes. Sie können
auf den Button “Passwort vergessen?” klicken.

Wenn Sie noch kein Passwort oder noch keinen individuellen Zugang zum ISAB-Portal haben,
empfehlen wir Ihnen, sich bei der SVK-Geschäftsstelle zu melden. Diese koordiniert in der
Startphase der Firmenplattform den Anmeldungsprozess mit dem ISAB-Login. Sie können sich
an info@svk-bau.ch​​​​​​​ wenden.

Ja. Bei ISAB handelt es sich um eine von Sozialpartnern der AVE GAV getragene Datenbank.
Diese enthält Informationen aus dem Vollzug durch die Paritätischen Kommissionen. ISAB hat
sich als Informationsplattform gegenüber den Paritätischen Kommissionen verpflichtet, die
Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu wurden sämtliche notwendigen Vorkehrungen
getroffen. Die Anmeldung über die ISAB-Plattform ist sicher und die PBK empfiehlt diese.

In diesem Fall können Sie das alternative Login verwenden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns
auf. Wir schicken Ihnen gerne den Aktivierungscode sowie den PK-Schlüssel.

Ja, für einen Betrieb oder auch nur eine Zweigniederlassung oder Filiale können mehrere
Personen ein ISAB-Login haben. Wenn eine Person aus dem Betrieb bei ISAB ein Login hat,
kann sie selbst weitere Personen hinzufügen.
Das ISAB-Login einer Person gilt entsprechend den ISAB-Berechtigungen auch für alle
Betriebsteile und nicht nur für den Hauptsitz.

Die Plattform dient dem Einreichen von Gesuchen (betrieblicher Arbeitszeitkalender) und
Meldungen (z.B. Arbeit an arbeitsfreien Tagen). Falls Sie ein Gesuch oder eine Meldung
einreichen wollen, aber nicht auf ISAB sind benötigen Sie ein alternatives Login. Bitte wenden
Sie sich direkt an uns und wir schicken Ihnen die entsprechenden Zugangsinformationen. (-->
Es ist von der PBK abzuklären, weshalb der Betrieb trotz fehlender Unterstellung ein Gesuch
oder eine Meldung einreichen möchte, z.B. weil die Unterstellung noch in Abklärung ist).

Die Plattform dient dem Einreichen von Gesuchen (betrieblicher Arbeitszeitkalender) und
Meldungen (z.B. Arbeit an arbeitsfreien Tagen). Sie soll Ihre Arbeit und die Kommunikation
mit uns vereinfachen. Darüber hinaus finden Sie alles «an einem Ort» wieder und falls Sie
bereits auf ISAB sind, verfügen Sie bereits über die erforderlichen Login-Daten.

Sie können den betrieblichen Arbeitszeitkalender, die Meldung Überstundenvariante a
oder b, die Nichtbeförderung Lohnklasse C zu B sowie die Meldung Arbeit an arbeitsfreien
Tagen einreichen.

Ich habe kein ISAB-Login. Benötige ich nun ein alternatives Login (d.h. Benutzername und Passwort)? //

Wenn Sie für einen dem LMV-unterstellten Betrieb arbeiten, ist dieser auf der ISAB-Plattform abgebildet. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, bei ISAB ein Login zu beantragen. Dieses können Sie sowohl für die Abfrage der GAV-Bescheinigung als auch für die Einreichung von Meldungen in der Firmenplattform verwenden. Somit benötigen Sie nur ein Login, um sowohl auf ISAB als auch auf die Firmenplattform zu gelangen.


Wo erhalte ich ein ISAB-Login? //

Wenn Sie noch kein ISAB-Login haben, können Sie sich direkt unter auf der Webseite https://portal.isab-siac.ch/home oben rechts im blauen Feld «neu registrieren» anmelden.
Voraussetzung ist, dass Sie den Registrierungscode für ISAB noch haben.

Wenn Sie keinen Registrierungscode haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei der SVK-Geschäftsstelle zu melden. Diese koordiniert in der Startphase der Firmenplattform die Neuanmeldungen auf ISAB. Sie können sich an info@svk-bau.ch wenden.


Ich habe mein ISAB-Passwort vergessen. Wie gehe ich vor? //

Bitte wenden Sie sich direkt an ISAB zur Wiederherstellung Ihres Passwortes. Sie können
auf den Button “Passwort vergessen?” klicken.


Ich bzw. unser Betrieb hat bereits ein ISAB-Login, aber ich habe noch kein Passwort. Wie gehe ich vor? //

Wenn Sie noch kein Passwort oder noch keinen individuellen Zugang zum ISAB-Portal haben,
empfehlen wir Ihnen, sich bei der SVK-Geschäftsstelle zu melden. Diese koordiniert in der
Startphase der Firmenplattform den Anmeldungsprozess mit dem ISAB-Login. Sie können sich
an info@svk-bau.ch​​​​​​​ wenden.


Ist es sicher, wenn ich mich mit dem ISAB-Login auf der Firmenplattform einlogge? //

Ja. Bei ISAB handelt es sich um eine von Sozialpartnern der AVE GAV getragene Datenbank.
Diese enthält Informationen aus dem Vollzug durch die Paritätischen Kommissionen. ISAB hat
sich als Informationsplattform gegenüber den Paritätischen Kommissionen verpflichtet, die
Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu wurden sämtliche notwendigen Vorkehrungen
getroffen. Die Anmeldung über die ISAB-Plattform ist sicher und die PBK empfiehlt diese.


Ich will auf keinen Fall ein ISAB-Login. Was muss ich tun? //

In diesem Fall können Sie das alternative Login verwenden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns
auf. Wir schicken Ihnen gerne den Aktivierungscode sowie den PK-Schlüssel.


Können auch mehrere Personen aus unserem Betrieb ein ISAB-Login haben? //

Ja, für einen Betrieb oder auch nur eine Zweigniederlassung oder Filiale können mehrere
Personen ein ISAB-Login haben. Wenn eine Person aus dem Betrieb bei ISAB ein Login hat,
kann sie selbst weitere Personen hinzufügen.
Das ISAB-Login einer Person gilt entsprechend den ISAB-Berechtigungen auch für alle
Betriebsteile und nicht nur für den Hauptsitz.


Mein Betrieb ist nicht LMV-unterstellt. Kann ich trotzdem auf die Firmenplattform zugreifen? //

Die Plattform dient dem Einreichen von Gesuchen (betrieblicher Arbeitszeitkalender) und
Meldungen (z.B. Arbeit an arbeitsfreien Tagen). Falls Sie ein Gesuch oder eine Meldung
einreichen wollen, aber nicht auf ISAB sind benötigen Sie ein alternatives Login. Bitte wenden
Sie sich direkt an uns und wir schicken Ihnen die entsprechenden Zugangsinformationen. (-->
Es ist von der PBK abzuklären, weshalb der Betrieb trotz fehlender Unterstellung ein Gesuch
oder eine Meldung einreichen möchte, z.B. weil die Unterstellung noch in Abklärung ist).


Wofür benötige ich die Firmenplattform überhaupt? //

Die Plattform dient dem Einreichen von Gesuchen (betrieblicher Arbeitszeitkalender) und
Meldungen (z.B. Arbeit an arbeitsfreien Tagen). Sie soll Ihre Arbeit und die Kommunikation
mit uns vereinfachen. Darüber hinaus finden Sie alles «an einem Ort» wieder und falls Sie
bereits auf ISAB sind, verfügen Sie bereits über die erforderlichen Login-Daten.


Welche Gesuche/Meldungen kann ich über die Firmenplattform einreichen? //

Sie können den betrieblichen Arbeitszeitkalender, die Meldung Überstundenvariante a
oder b, die Nichtbeförderung Lohnklasse C zu B sowie die Meldung Arbeit an arbeitsfreien
Tagen einreichen.